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Tierhaltung in der Mietwohnung

Mieter dürfen Kleintiere auch ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung halten.
Der Bundesgerichtshof begründet sein Urteil damit, dass Kleintiere,  die in Käfigen und Behältern untergebracht sind, zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehören. Das aktuelle Urteil (Aktenzeichen: BGH, VIII ZR 340/06) hat zur Folge, dass die bislang in vielen Mietverträgen verankerte Klausel zur Tierhaltung komplett entfällt. Demnach waren bislang nur Zierfische und Vögel nicht genehmigungspflichtig.



„Pro Wildlife“ erfindet Horror-Statistik:
 

Viele von Euch haben den Horror verfolgt! Ich habe hier den zusammengefassten Bericht für Euch verlinkt.


„Pro Wildlife“ teilt am 13. September in einer Pressmitteilung unter dem schönen Titel "Giftattake im Kinderzimmer" mit:


700 Unfälle mit Gifttieren seien jährlich in Deutschland zu beklagen, mehr als ein Drittel davon betreffe unschuldige Kinder.....
mehr dazu    
Hier









 

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